Elternausschuss
Die Angelegenheiten des Elternausschusses sind in der Elternausschussverordnung von 1991 geregelt.
Die Wahl erfolgt im Oktober eines jeden Jahres, wozu der Träger der Einrichtung einlädt.
Die Zahl der Mitglieder des Elternausschusses beträgt das Doppelte der Anzahl der Gruppen in der KiTa, mindestens jedoch drei.
Jede Gruppe soll im Elternausschuss vertreten sein.
Diese Mitglieder wählen einen 1. Vorsitzenden und seinen Vertreter.
„An den regelmäßigen Sitzungen des Elternausschusses nehmen zusätzlich ein Beauftragter des Trägers und die Leitung der KiTa teil.
Der Elternausschuss hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit in der KiTa zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen der Kita und den Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten zu fördern.
Er berät den Träger und die Leitung in allen wesentlichen Fragen der Arbeit in der KiTa und kann Anregungen zur Gestaltung und Organisation der KiTa geben.“ (§3 I GVBL)
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Protokolle: